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WEG Hausverwaltung in Berlin für Wohnungseigentum

WEG Hausverwaltung zertifiziert nach § 26a Abs. 1 WEG

Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick behandelt unsere WEG Verwaltung als neutrale Instanz die oftmals unterschiedlichen Interessen, welche in Wohnungseigentümergemeinschaften vorkommen können.

Transparenz ist hierbei ein entscheidender Baustein.

 

Wer die TOPCON Hausverwaltung GmbH & Co. KG aus der Hübener Unternehmensgruppe mit der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften betraut, setzt auf Kompetenz und Zuverlässigkeit.

 

Die TOPCON Hausverwaltung ist auf WEG Immobilienverwaltung spezialisiert und verwaltet auch Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin und Brandenburg mit großer Sorgfalt.  

WEG Hausverwaltung durch die TOPCON Hausverwaltung GmbH & Co. KG bedeutet:

  • Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung von Instandsetzungsbedarf
  • Professionelle Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Gemeinschaft
  • Transparenz bei Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
  • Umfassende kaufmännische und technische Hausverwaltung
  • Offene Kommunikation bei Angelegenheiten der Wohneigentümergemeinschaft

Bei unserer Arbeit im Rahmen der WEG Hausverwaltung, greifen wir auf professionelle und leistungsfähige Partner zurück. Darunter befinden sich Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksbetriebe, die je nach der Unternehmensgröße passend zum aktuellen Bedarf eingesetzt werden können. So sichert die TOPCON Hausverwaltung bei großen Instandsetzungsmaßnahmen und auch bei kleineren Reparaturen und Instandhaltungen qualitativ einwandfreie und ausgewogene Ergebnisse.

Leistungsauszug für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin

  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Berichtswesen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
  • Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Begutachtungen / Technische Bestandaufnahmen
  • Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Belegprüfungen
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften der Gemeinschaft
  • Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung der Hausgeldzahlung sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern
  • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Wohneigentümergemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Geordnete Aufbewahrung aller Hausverwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der notariellen Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums

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www.TOPCON-Hausverwaltung.de

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